Würzburg, 7. Oktober 2025 (JPD) – Ein ungewöhnlicher Fall von Aggression im Krankenhaus beschäftigte am Dienstag das Amtsgericht Würzburg: Ein 55-jähriger, querschnittsgelähmter Patient stand wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Der Mann soll im Januar eine junge Pflegerin im Universitätsklinikum Würzburg massiv beschimpft und sein Frühstücksbesteck in ihre Richtung geworfen haben. Strafrichterin Kristin Raab verurteilte ihn zu 40 Tagessätzen à 50 Euro wegen Beleidigung – und kritisierte die Uneinsichtigkeit des Angeklagten deutlich.

Beleidigung einer Pflegerin am Uniklinikum Würzburg – Gericht spricht Geldstrafe aus

Laut Anklage hatte der 55-Jährige eine Pflegerin, die im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Klinikum tätig war, mit massiven Schimpfwörtern belegt. Zudem soll er sein Besteck in ihre Richtung geworfen haben, nachdem sie das Licht eingeschaltet hatte, um einem Nachbarpatienten zu helfen.

Die junge Frau schilderte in der Hauptverhandlung, der Angeklagte habe sie als „Hure“ beschimpft und weitere entwürdigende Ausdrücke, teils in einer fremden Sprache, geäußert. Als sie mit dem Nachbarpatienten im Bad war, habe sie gehört, wie Besteck in ihre Richtung flog. Eine Krankenschwester als Zeugin bestätigte die Beleidigungen und gab an, Besteck auf dem Flur gesehen zu haben. Gemeinsam mit einer Ärztin sei sie daraufhin ins Zimmer gegangen – der Angeklagte habe weiter geschimpft.

Der 55-Jährige, der seit einem Arbeitsunfall querschnittsgelähmt ist, bestritt sämtliche Vorwürfe. Das Besteck habe er nur geworfen, um den Lichtschalter zu treffen, erklärte er. Er kenne die Anzeigenerstatterin nicht und vermutete Rache für eine negative Google-Bewertung, die er nach einer misslungenen Operation verfasst habe. Die Beschimpfungen bestritt er vollständig.

Gericht sieht keine gefährliche Körperverletzung

Richterin Kristin Raab stellte das Verfahren wegen des Vorwurfs der versuchten gefährlichen Körperverletzung ein. Sie sah keine konkrete Gefährdung, da die Pflegerin sich beim Besteckwurf im Badezimmer befand und der Angeklagte ersichtlich den Lichtschalter treffen wollte. Strafrechtlich relevant blieb damit nur die Beleidigung, die durch mehrere Zeugenaussagen belegt wurde.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte Raab, dass der Mann bislang nicht vorbestraft war. Zu seinen Lasten wertete sie jedoch die Schwere und Dauer der verbalen Angriffe sowie seine fehlende Reue. Besonders sein letztes Wort – „Ich zahl das nicht, dann geh ich halt in den Knast, dann muss sich der Staat um mich kümmern“ – wirkte laut der Richterin unangebracht und trotzig. „Damit haben Sie sich keinen Gefallen getan“, kommentierte Raab bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht verhängte 40 Tagessätze à 50 Euro, insgesamt 2000 Euro Geldstrafe. Gegen das Urteil legte der Angeklagte umgehend Berufung ein. Das Landgericht Würzburg wird nun über den Fall der Beleidigung einer Pflegerin am Uniklinikum Würzburg weiter verhandeln.

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