Wiesbaden, 6. Oktober 2025 (JPD) – Der Bestand an offenen Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland hat im Jahr 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der unerledigten Verfahren bis Jahresende auf 950 900 – ein Plus von 3,0 Prozent gegenüber 2023. Zwar gingen mit rund 5,49 Millionen etwas weniger neue Ermittlungsverfahren ein als im Vorjahr (–1,4 Prozent), doch wurden auch weniger Verfahren abgeschlossen (–0,7 Prozent). Damit nahm die Zahl der offenen Verfahren zum fünften Mal in Folge zu und liegt nun auf dem höchsten Stand seit Beginn der Erhebung im Jahr 2014.

Mehr offene Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften

Die Mehrheit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde – wie in den Vorjahren – von Polizeidienststellen eingeleitet. Insgesamt stammten rund 83 Prozent der Verfahren aus polizeilichen Ermittlungen, während der Rest von Staatsanwaltschaften, Steuer- und Zollfahndungsstellen oder Verwaltungsbehörden angestoßen wurde.

Etwa 60 Prozent aller Ermittlungsverfahren endeten 2024 mit einer Einstellung, meist wegen fehlenden Tatverdachts oder Geringfügigkeit der Tat. In etwa 7 Prozent der Fälle erhoben die Staatsanwaltschaften Anklage oder beantragten ein besonderes Verfahren. Weitere rund 10 Prozent führten zu einem Strafbefehlsantrag beim zuständigen Gericht. Die übrigen Verfahren wurden beispielsweise mit anderen Strafsachen verbunden oder an andere Behörden abgegeben.

Rückgang bei Betäubungsmittelverfahren durch Cannabis-Legalisierung

Inhaltlich dominierten auch 2024 Eigentums- und Vermögensdelikte die Ermittlungsarbeit. Rund 28 Prozent aller erledigten Verfahren entfielen auf diesen Bereich, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten (17 Prozent) und Straftaten gegen Leben und körperliche Unversehrtheit (10 Prozent). Einen besonders deutlichen Rückgang verzeichnete Destatis bei Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz: Mit rund 315 000 abgeschlossenen Verfahren lag deren Zahl um 26 Prozent niedriger als im Vorjahr. Ursache war die Teillegalisierung von Cannabis seit April 2024, die die Vergleichbarkeit mit früheren Jahren einschränkt.

Künftig sollen Verstöße gegen das neue Medizinal-Cannabisgesetz und das Konsumcannabisgesetz separat in der Statistik ausgewiesen werden. Damit reagieren die Justizministerien der Länder auf die veränderte Rechtslage und schaffen eine präzisere Datengrundlage für künftige Auswertungen.

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