Karlsruhe, 1. Oktober 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat heute in Berlin drei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung HAMAS vorläufig festnehmen lassen. Bei den Beschuldigten handelt es sich um den deutschen Staatsangehörigen Abed Al G., den im Libanon geborenen Wael F. M. sowie den deutschen Staatsangehörigen Ahmad I. Sie sollen von Deutschland aus Waffen und Munition für Anschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen beschafft haben.

Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a und 129b StGB sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB vorgeworfen. Im Rahmen der Festnahmen wurden diverse Schusswaffen, darunter ein Sturmgewehr AK-47 sowie mehrere Pistolen, sowie Munition sichergestellt. Die Bundesanwaltschaft wird morgen beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Ausstellung von Haftbefehlen beantragen.

Die drei Verdächtigen gelten als sogenannte Auslandsoperateure der HAMAS. Sie sollen spätestens seit dem Sommer 2025 aktiv daran gearbeitet haben, die Organisation mit Schusswaffen für geplante Anschläge in Deutschland zu versorgen. Die Ermittlungen erfolgen in enger Abstimmung zwischen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt, um die geplanten Straftaten zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Festnahmen mutmaßlicher HAMAS-Mitglieder in Berlin

Die Festnahmen in Berlin unterstreichen die Bedeutung präventiver Maßnahmen gegen terroristische Vereinigungen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entscheidet über die Anordnung der Untersuchungshaft. Ziel der Maßnahmen ist es, die Beschuldigten an weiteren Vorbereitungen terroristischer Anschläge zu hindern und Beweismittel zu sichern.

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