
Berlin, 1. Oktober 2025 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen sieben Männer im Alter von 38 bis 67 Jahren Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs mit Sterbegeldversicherungen erhoben. Die Angeklagten sollen zwischen Februar 2017 und Februar 2018 ein umfangreiches Provisionsbetrugssystem über eigens gegründete Gesellschaften betrieben haben. Insgesamt 19 Taten des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs werden demnach dem Amtsgericht Tiergarten zur Entscheidung vorgelegt.
Den Ermittlungen zufolge gaben die Angeschuldigten über ihre Bestattungsunternehmen 2.362 Personen als Versicherungsnehmer von Gruppenversicherungen an, die im Todesfall die Kosten für die Rückführung verstorbener Muslime in ihre Heimatländer abdecken sollten. Tatsächlich existierten viele der angegebenen Personen nicht oder hatten keine Kenntnis von den abgeschlossenen Verträgen. Die Versicherung zahlte infolge der Täuschungen zwischen März 2017 und Februar 2018 Provisionen in Höhe von rund 1,14 Millionen Euro an eine der eingebundenen Gesellschaften, die Angeschuldigten sollen diese Beträge untereinander aufgeteilt haben.
Die Gesellschaften dienten den Ermittlungen zufolge ausschließlich als formaler Mantel zur Durchführung der betrügerischen Geschäfte. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es sich um ein organisiertes und systematisches Vorgehen gehandelt habe, das auf maximale Profitgenerierung abzielte. Die Anklagevorwürfe umfassen neben gewerbsmäßigem Betrug auch die bandenmäßige Organisation der Tat.
Banden- und gewerbsmäßiger Betrug mit Sterbegeldversicherungen
Die sieben Männer sollen das Versicherungsbetrugssystem gezielt und koordiniert aufgebaut haben. Die Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten werden nun klären, in welchem Umfang die Angeschuldigten für die erlangten Provisionen verantwortlich sind und welche rechtlichen Konsequenzen ihnen drohen. Das Verfahren verdeutlicht die Risiken organisierter Betrugsstrukturen im Bereich der Sterbegeld- und Bestattungsbranche.