Düsseldorf, 1. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 49-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und Beteiligung an Kriegsverbrechen gegen das Eigentum zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann, Ossama A., befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Von weiteren Anklagepunkten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord, wurde er aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Nach den Feststellungen des 6. Strafsenats hatte sich Ossama A. im Juni 2014 der Terrororganisation angeschlossen, nachdem der IS seinen Heimatort Al Abed in der syrischen Provinz Deir ez-Zor erobert hatte. Bis Frühjahr 2016 soll er Informationen zu Immobilien und deren Eigentümern weitergegeben, mehrere Häuser für die Organisation in Besitz genommen und logistische Unterstützung geleistet haben. Vor der Rückeroberung des Ortes durch syrisches Militär trennte er sich vom IS und floh später über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht unter anderem seine bisherige Straffreiheit, den zeitlichen Abstand der Taten von fast zehn Jahren und die freiwillige Distanzierung vom IS. Zugleich bewertete der Senat die Zugehörigkeit zu einer besonders gefährlichen terroristischen Vereinigung sowie die Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch als strafverschärfend.

Urteil im Staatsschutzverfahren: Mitgliedschaft im IS und Kriegsverbrechen

Der Senat nahm unter anderem die Inbesitznahme mehrerer Immobilien für den IS als kriegsverbrecherische Tatbestand an. Andere Vorwürfe, darunter die Rekrutierung minderjähriger Familienangehöriger und die Beteiligung an der Ausbeutung von Jesidinnen, konnten nicht bewiesen werden. Die Bundesanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Das schriftliche Urteil wird in einigen Wochen veröffentlicht und anschließend in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW abrufbar sein.

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