
Berlin, 1. Oktober 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Strafrechts beschlossen, um besser auf Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage reagieren zu können. Der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht vor, dass die Vorbereitung terroristischer Anschläge umfassender unter Strafe gestellt wird. Ziel ist es, Extremisten und sogenannten ausländischen Kämpfern schon bei frühen Planungen entgegenzutreten und neue Formen der Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten stellten eine zunehmende Gefahr für die Gesellschaft dar. Mit den geplanten Änderungen werde das Strafrecht gezielt nachjustiert, um Anschläge bereits in der Vorbereitungsphase zu verhindern. Insbesondere die Nutzung von Alltagsgegenständen wie Fahrzeugen oder Messern für terroristische Taten solle künftig ausdrücklich erfasst werden.
Strafrechtsanpassung gegen Terrorismus und Spionage
Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung des Straftatbestandes der Vorbereitung terroristischer Straftaten (§ 89a StGB) vor. Damit sollen auch Fälle erfasst werden, in denen Täter Anschläge mit gefährlichen Werkzeugen wie Autos oder Messern planen. Zudem soll die Einreise ausländischer Kämpfer mit dem Ziel, in Deutschland Straftaten zu begehen, strafbar sein. Auch die Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) sollen an neue Erscheinungsformen angepasst werden. Damit setzt die Bundesregierung zugleich europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht um.
Darüber hinaus wird der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) verschärft. Hintergrund ist die zunehmende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste, insbesondere seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Künftig sollen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie Online-Durchsuchungen oder akustische Wohnraumüberwachung verstärkt möglich sein, um die Arbeit fremder Nachrichtendienste wirksam zu verfolgen.
Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren und wird dem Bundesrat sowie dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.