
Berlin, 29. September 2025 (JPD) – Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur umfassenden Reform des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vorgelegt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit ausländischen Stellen in grenzüberschreitenden Strafverfahren zu modernisieren und praxistauglicher zu gestalten. Das IRG stammt aus dem Jahr 1982 und gilt in seiner bisherigen Fassung vielen Fachleuten als unübersichtlich und schwer handhabbar.
Mit dem neuen Entwurf sollen die Strukturen klarer gefasst, die Rechte von Betroffenen gestärkt und erstmals auch allgemeine Regeln für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen wie Sondertribunalen geschaffen werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf europäische Vorgaben um, insbesondere zur Unabhängigkeit der entscheidenden Justizbehörde bei Europäischen Haftbefehlen.
Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Strafverfahren
Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafverfahren. Dazu gehören neue Regelungen für die polizeiliche Rechtshilfe, die insbesondere die Kooperation mit Drittstaaten erleichtern sollen. Außerdem soll die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen durch eine systematisch aufgebaute Rechtsgrundlage effizienter werden.
Besonderes Gewicht legt der Entwurf auf den Schutz der Betroffenen. So ist unter anderem ein ausdrückliches Recht auf mündliche Anhörung im Auslieferungsverfahren vorgesehen. Zudem sollen Betroffene erweiterte Möglichkeiten erhalten, gerichtliche Entscheidungen überprüfen zu lassen.
Die Bundesjustizministerin betonte, Kriminalität mache an Grenzen nicht halt, weshalb die internationale Strafverfolgung gestärkt werden müsse. Die Reform sei auch ein Signal für die Unterstützung internationaler Gerichte in Zeiten, in denen die internationale Gerichtsbarkeit unter Druck stehe.
Bis zum 14. November 2025 können Länder und Verbände Stellung zu dem Entwurf nehmen. Danach soll das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.