Berlin, 26. September 2025 (JPD) – Der Zugang zum Recht im Sozialrecht wird zunehmend schwieriger, warnt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Immer weniger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind bereit, Mandate zu den gesetzlich vorgesehenen Gebühren zu übernehmen. Wer sich keine Honorarvereinbarung leisten kann, findet oft keine anwaltliche Vertretung. Die Folge: Sozialverbände und Gewerkschaften können die wachsende Zahl von Fällen nicht annähernd abdecken. Die DAV-Arbeitsgemeinschaft fordert deshalb eine Anpassung der Betragsrahmengebühren im Sozialrecht.

    Laut Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis, Vorsitzender der AG Sozialrecht, sei das staatliche Versprechen, den Zugang zum Recht für mittellose Rechtsuchende sicherzustellen, bereits gefährdet. Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, weist darauf hin, dass die Beiordnung von Anwältinnen und Anwälten zunehmend schwieriger werde. Ursache seien die hohe Komplexität sozialrechtlicher Verfahren bei gleichzeitig sehr niedrigen Vergütungen. Die gesetzlichen Gebühren reichten häufig nicht aus, um kostendeckend zu arbeiten, während die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht seit 2020 um fast 12 Prozent zurückgegangen sei.

    Zugang zum Recht im Sozialrecht sichern

    Hinzu komme eine restriktive Kostenpraxis einzelner Gerichte, die den ohnehin engen Gebührenrahmen weiter reduziere. Anwältinnen und Anwälte müssten teilweise mit Vergütungen im Bereich des Mindestlohns auskommen, obwohl Büroinfrastruktur, Angestellte und andere Betriebskosten gedeckt werden müssten. Penteridis betont, dass insbesondere in sensiblen Bereichen wie Existenzsicherung, Gesundheit, Pflege und Behinderung immer öfter professionelle Rechtsvertretung fehle, was das Vertrauen in Rechts- und Sozialstaat gefährde. Die AG Sozialrecht fordert daher eine Anhebung der Betragsrahmengebühren und gesetzlich klare Leitplanken, um pauschale Absenkungen durch Gerichte zu verhindern.

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