
München, 24. September 2025 (JPD).
Das Landgericht München I hat eine 23-jährige ehemalige Bankangestellte wegen schweren Diebstahls, Vortäuschens einer Straftat und Missbrauchs von Notrufen zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete die Jugendkammer die Einziehung von rund 390.000 Euro an. Ein 20-jähriger Mitangeklagter erhielt wegen Geldwäsche und Begünstigung einen vierwöchigen Dauerarrest, der durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft als vollstreckt gilt.
Nach Überzeugung der Kammer ermöglichte die Frau einem unbekannten Mittäter den Zugang zu den Tresorräumen der Bank, in der sie beschäftigt war. Dort entwendete der Komplize nach einem gemeinsamen Tatplan fast 460.000 Euro. Anschließend betätigte die Angeklagte den Alarmknopf und gab gegenüber Polizei und Bank an, überfallen worden zu sein, was einen Großeinsatz der Sicherheitskräfte auslöste. Später erhielt sie rund 100.000 Euro Beute, die sie dem Mitangeklagten übergab, der das Geld in einer Matratze versteckte.
Bankangestellte wegen schweren Diebstahls verurteilt
Die Angeklagten hatten die Tatvorwürfe weitgehend eingeräumt. Das Gericht wertete die erhebliche Höhe der Beute als strafschärfend, berücksichtigte jedoch auch das Geständnis und die bislang unbescholtene Vita der Hauptangeklagten. Der Vorsitzende Richter Michael Schönauer betonte, dass ihr Lebensweg bis zur Tat ausgesprochen positiv verlaufen sei.
Das Urteil gegen die Bankangestellte ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Urteil gegen den Mitangeklagten ist rechtskräftig, da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten.