
Frankfurt am Main, 24. September 2025 (JPD) – Nach einem Kranunfall in Bad Homburg hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Eigentümerin des Krans sowie das mit dem Aufbau beauftragte Unternehmen und dessen Geschäftsführer gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden haften. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kran aufgrund eines Montagefehlers umgestürzt war. Der mit der wiederkehrenden Kranprüfung betraute Sachverständige wurde dagegen nicht zur Verantwortung gezogen.
Der Unfall ereignete sich im Dezember 2013, als ein Turmdrehkran während Bauarbeiten auf einen benachbarten Supermarkt stürzte. Teile des Krans durchschlugen das Dach des Gebäudes. Mehrere Kunden wurden verletzt, eine Frau starb noch am Unfallort. Die Betroffenen forderten Schmerzensgeld und Schadenersatz von der Eigentümerin des Krans, der ausführenden GmbH, deren Geschäftsführer sowie einem Kransachverständigen. Das Landgericht Frankfurt hatte den Klagen weitgehend stattgegeben.
OLG Frankfurt zum Kranunfall: Eigentümer und Aufbauunternehmen haften
Der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte nun die Haftung der Kraneigentümerin sowie des Unternehmens und seines Geschäftsführers. Nach den Feststellungen sei der Kran nicht ordnungsgemäß aufgebaut worden, da ein sicherungsrelevanter Bolzen nicht korrekt befestigt war. Diese Pflichtverletzung habe eine Gefahr für die Allgemeinheit geschaffen. Die Eigentümerin habe zudem durch die Beauftragung des Unternehmens einen Teil ihrer Verkehrssicherungspflichten übertragen.
Keine Haftung treffe hingegen den Sachverständigen, der die wiederkehrende Kranprüfung nach Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt hatte. Sein Vertrag entfalte keine Schutzwirkung zugunsten von Dritten, die zufällig auf einem Nachbargrundstück verletzt wurden. Auch eine Garantenstellung, die eine Haftung für unterlassene Hinweise auf Sicherheitsprobleme begründen könnte, sah das Gericht nicht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.