
Moers/Karlsruhe, 22. September 2025 (JPD) – Die Verurteilungen von drei Jugendlichen wegen eines gewaltsamen Angriffs vor einer Methadonausgabestelle in Moers sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve unter geringfügiger Änderung verworfen. Damit bleiben die mehrjährigen Jugendstrafen im Wesentlichen bestehen.
Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Jugendlichen zwei Männer attackierten, die sich vor der Methadonausgabestelle aufhielten. Einer der Angeklagten setzte Pfefferspray ein, schlug und trat mehrfach auf die Opfer ein, darunter auch gegen die Köpfe der zeitweise am Boden liegenden Männer. Ein Mittäter filmte die Szene, um die Aufnahmen später im Internet zu verbreiten. Einer der Geschädigten verstarb rund zwei Wochen nach der Tat. Ob die tödlichen Verletzungen unmittelbar durch die Angreifer verursacht wurden, konnte das Gericht jedoch nicht mit Sicherheit feststellen.
Angriff in Moers: BGH bestätigt Verurteilungen
Der 3. Strafsenat des BGH überprüfte das Urteil auf Grundlage der von den Angeklagten vorgebrachten Rügen. Lediglich bei der konkurrenzrechtlichen Bewertung der Handlungen nahm das Gericht eine abweichende Einordnung vor und änderte das Urteil entsprechend selbst. Die verhängten Jugendstrafen blieben hiervon unberührt. Mit der Entscheidung ist das Urteil nun rechtskräftig.
Die Vorinstanz, die Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers, hatte am 6. Dezember 2024 die Verurteilungen ausgesprochen. Das Verfahren beim BGH endete mit Beschluss vom 19. August 2025 (Az. 3 StR 167/25).