
Münster, 17. September 2025 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Eilanträgen zweier Kliniken in Neuss und Moers gegen die Krankenhausplanung des Landes stattgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf darf die Entscheidung, den Häusern bestimmte medizinische Leistungen nicht mehr zuzuweisen, vorläufig nicht vollziehen. Damit können die Krankenhäuser ihre bisherigen Versorgungsaufträge weiterhin erfüllen und abrechnen.
Oberverwaltungsgericht NRW: Erfolg für Kliniken bei Krankenhausplanung
Die Verfahren betrafen die Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022, der die Zuweisung von Leistungsgruppen neu regelt. In beiden Fällen hielten die Richter die Bedarfsanalyse des Landes für fehlerhaft. So sei etwa bei der Leistungsgruppe „Leukämie und Lymphome“ eine tragfähige Berechnungsmethode nicht erkennbar gewesen, nachdem sich durch Änderungen bei der statistischen Erfassung erhebliche Fallzahlenanstiege ergeben hatten.
Ein Krankenhaus in Neuss war zudem auch mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzuweisung der Thoraxchirurgie erfolgreich. Nach Auffassung des Gerichts wies das Haus im Vergleich zu einem konkurrierenden Krankenhaus voraussichtlich einen Qualitätsvorsprung auf. Die Entscheidung, dennoch einem anderen Anbieter den Zuschlag zu geben, sei ermessensfehlerhaft gewesen.
Auch die Klinik in Moers profitierte von dieser Bewertung: Ihre Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde vom Oberverwaltungsgericht positiv beschieden. In beiden Fällen sei eine Unterversorgung in der Region nicht ausgeschlossen, sodass die Häuser bei einer neuen Auswahlentscheidung berücksichtigt werden könnten.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Beim Oberverwaltungsgericht sind derzeit noch 27 weitere Eilverfahren anhängig, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 stehen.