Koblenz, 16. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage gegen die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge in Bendorf abgewiesen. Nach Auffassung der Richter ist die Bildung der größten Abrechnungseinheit 7, die die Stadtteile Bendorf-Zentrum, Sayn und Mülhofen umfasst, rechtmäßig erfolgt. Damit bleibt die Heranziehung der betroffenen Grundstückseigentümer zu den Beiträgen für die Jahre 2020 bis 2022 bestehen.

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Bendorf rechtmäßig

    Die Stadt Bendorf hatte im Jahr 2020 eine Satzung zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge beschlossen. Dabei wurde das Stadtgebiet in sieben Abrechnungseinheiten aufgeteilt, wobei für die Einheit 7 ein Gemeindeanteil von 20 Prozent festgelegt wurde. Grundstückseigentümer dieser Einheit, darunter die Kläger, wurden zu Beiträgen in Höhe von insgesamt 144,43 Euro herangezogen.

    Das Gericht stellte klar, dass die Abrechnungseinheit nicht weiter unterteilt werden musste. Der Saynbach und die angrenzenden Geländestreifen stellten keine trennende Zäsur dar, da ausreichend Querungsmöglichkeiten bestünden, die die betroffenen Stadtgebiete miteinander verbänden. Auch die Einschätzung des Stadtrats zur Höhe des Gemeindeanteils sei nicht zu beanstanden. Demnach finde der Durchgangsverkehr im Abrechnungsgebiet überwiegend über klassifizierte Straßen statt, was die Festlegung rechtfertige.

    Die Kläger können gegen das Urteil vom 21. August 2025 einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Bis dahin bleibt die Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge in Bendorf rechtlich wirksam.

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