
München/Augsburg, 11. September 2025 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen vier junge Männer im Alter zwischen 22 und 25 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil von zwei Geschädigten erhoben. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Augsburg verhandelt. Nach den Ermittlungen der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) spricht vieles dafür, dass die Tat auch durch eine homophobe Motivation geprägt war. Drei der Beschuldigten sitzen weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeschuldigten zur Last, am 22. März 2025 in der Maximiliansstraße in Augsburg gemeinschaftlich auf zwei Männer eingeschlagen und eingetreten zu haben. Auch als die Geschädigten bereits am Boden lagen, sollen die Täter mehrfach gegen Kopf, Oberkörper und Rücken getreten haben. Während des Angriffs seien zudem homophobe Beleidigungen gefallen. Beide Opfer erlitten erhebliche Verletzungen und klagten über Schmerzen am gesamten Körper.
Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung mit homophobem Hintergrund
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war der Auseinandersetzung eine verbale Bemerkung eines der Opfer vorausgegangen, die von einem der Angeschuldigten aufgegriffen wurde und in Beleidigungen mündete. Als der zweite Geschädigte schlichtend eingreifen wollte, sei auch er beleidigt und schließlich von den vier Männern angegriffen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München beantragte die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage vor dem Landgericht Augsburg.
Das Gericht wird nun über den Antrag entscheiden. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.