Berlin, 11. September 2025 (JPD) – JazzRadio Berlin darf seine Sendungen auf der UKW-Frequenz 106,8 MHz nur noch bis Ende 2025 ausstrahlen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Frequenz einem neuen Hörfunkprogramm zugewiesen, das sich auf elektronische Musik spezialisiert. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

    JazzRadio Berlin sendet seit 2010 auf der Berliner Frequenz 106,8 MHz ein 24-Stunden-Programm mit Jazz- und Soulmusik sowie Nachrichten und redaktionellen Beiträgen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte Ende 2024 die Vergabe mehrerer Frequenzen neu ausgeschrieben. Neben JazzRadio bewarben sich zehn weitere Sender. Die mabb entschied, die bisherige Nutzung nur bis zum 30. September 2025 zu verlängern, die Frequenz bis Jahresende einem anderen Jazz-Sender zu überlassen und ab 2026 einem elektronischen Musikprogramm zuzuweisen.

    Streit um UKW-Frequenz 106,8 MHz für JazzRadio Berlin

    Die Veranstalterin von JazzRadio Berlin hielt die Entscheidung für rechtswidrig und beantragte vor Gericht die Verlängerung der Nutzung. Die 32. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Antrag größtenteils zurück. Zwar sei die Übergangsvergabe an einen anderen Jazz-Sender bis zum 31. Dezember 2025 rechtswidrig, weshalb JazzRadio Berlin die Frequenz bis Jahresende weiter betreiben dürfe. Die Zuweisung an den elektronischen Musiksender ab dem 1. Januar 2026 sei jedoch nicht zu beanstanden.

    Nach Auffassung des Gerichts verfügt die mabb bei der Frequenzvergabe über einen weiten Beurteilungsspielraum. Ihre Entscheidung, mit einem elektronischen Musikprogramm eine stärkere Anbindung an die Berliner Clubszene und eine größere Vielfalt zu schaffen, sei nachvollziehbar. Auch die Eigenproduktion sämtlicher redaktioneller Beiträge habe zugunsten des neuen Anbieters gewirkt. Dagegen habe das Argument der mabb, einem anderen Jazz-Sender mit einer vorübergehenden Nutzung den Start zu erleichtern, keine gesetzliche Grundlage.

    Gegen den Beschluss (VG 32 L 347/25 vom 9. September 2025) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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