Karlsruhe, 9. September 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Freiheitsstrafe für einen Mann bestätigt, der im August 2024 in Berlin-Zehlendorf seine frühere Ehefrau getötet hatte. Mit der Entscheidung verwarf der 5. Strafsenat die Revision des Verurteilten und machte das Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig. Dieses hatte den Angeklagten wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen bleibt.

    Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Ex-Frau nach jahrelanger Bedrohung und Misshandlung in der Nähe ihrer Wohnung brutal angegriffen und schließlich mit mehreren Messerstichen getötet hatte. Trotz mehrfacher Verurteilungen und gerichtlicher Schutzanordnungen setzte er sein gewalttätiges Verhalten fort und missachtete zuletzt erneut ein Kontaktverbot. Die Richter werteten die Tat als Mord aus Rache und Hass, ausgelöst durch die Scheidung, den Verlust des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder und frühere strafrechtliche Sanktionen.

    Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass die Tatmerkmale des Mordes erfüllt seien. Besonders ins Gewicht fiel nach Auffassung der Vorinstanz, dass der Angeklagte seine frühere Ehefrau in der Öffentlichkeit erniedrigte und mit „absolutem Vernichtungswillen“ handelte. Die Revision habe keine Rechtsfehler ergeben, erklärte der BGH in seinem Beschluss vom 26. August 2025.

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