Berlin, 3. September 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Zugang zu Schuldnerberatungsstellen bundesweit sichern soll. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder befürchten, künftig einfacher unabhängige Hilfe in Anspruch nehmen können. Der Entwurf dient der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und flankiert gleichzeitig den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie selbst.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei drohender oder bestehender Überschuldung eine unabhängige Schuldnerberatung erhalten. Nur ein begrenztes Entgelt darf für die Beratung erhoben werden, der überwiegende Teil der Angebote bleibt kostenfrei. Deutschland verfügt derzeit über fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen, überwiegend in kommunaler Trägerschaft oder bei gemeinnützigen Organisationen.

Der Gesetzentwurf sieht vor:

  1. Kostenfreie oder gebührenbegrenzte Beratung: Schuldnerberatung soll grundsätzlich kostenlos angeboten werden; ein geringes Entgelt bleibt zulässig, um die bewährte Praxis nicht zu gefährden.
  2. Gestaltung des Zugangs durch die Länder: Die Bundesländer entscheiden, wie der Zugang zu den Beratungsstellen effektiv gewährleistet wird.
  3. Sicherstellung der Unabhängigkeit der Anbieter: Beratungsstellen sollen unabhängig agieren, Interessenkonflikte vermeiden und das Schuldenregulierungsinteresse der Ratsuchenden wahren.
  4. Jährliche Berichtspflicht: Anbieter müssen künftig jährlich über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen berichten, damit die EU-Kommission die Versorgungslage nachvollziehen kann.

Die Bundesregierung betont, dass die Neuregelung Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützt, die Qualität der Schuldnerberatung sichert und den Zugang zu unabhängiger Unterstützung erleichtert.

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