Mainz, 1. September 2025 (JPD) – Die Zahl der strafrechtlichen Verurteilungen in Rheinland-Pfalz ist im Jahr 2024 gesunken. Nach der vom Justizministerium vorgestellten Strafverfolgungsstatistik wurden 29.073 Personen verurteilt – ein Rückgang um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rückläufig waren auch die Verurteilungen von Jugendlichen, die nach einem Anstieg 2023 wieder auf 1.144 Fälle sanken. Deutlich zugenommen haben hingegen die Verurteilungen wegen rechtsextremistischer Straftaten.

    Jugendliche Straftäter wurden insbesondere seltener wegen Betäubungsmitteldelikten (72 statt 154) und Diebstählen (274 statt 326) verurteilt. Ein leichter Rückgang zeigte sich bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, während Raubdelikte wieder häufiger vorkamen. Die Zahl der Gewaltdelikte insgesamt blieb mit 2.592 Verurteilungen stabil. Bei Sexualdelikten setzte sich ein längerfristiger Anstieg fort, der laut Ministerium auch auf eine gestiegene gesellschaftliche Sensibilität und höhere Anzeigebereitschaft zurückzuführen sein könnte.

    Besonders deutlich ist der Rückgang bei Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz: 2024 wurden 2.028 Personen verurteilt, ein Minus von 37,5 Prozent. Das Ministerium führt dies auf die Einführung des Konsumcannabisgesetzes im April 2024 zurück.

    Demgegenüber stiegen Verurteilungen wegen rechtsextremistischer Straftaten stark an: Fälle des Verbreitens von Propagandamitteln oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB) nahmen um zwei Drittel auf 126 zu, Verurteilungen wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verdreifachten sich fast auf ebenfalls 126. Nach Einschätzung des Ministeriums ist dies nicht allein auf mehr Straftaten zurückzuführen, sondern auch auf eine konsequente Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften und die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp).

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