
Berlin, 29. August 2025 (JPD) – Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der Laienverteidigung in Strafverfahren in den Bundestag eingebracht. Mit der Vorlage (BT-Drs. 21/1390) soll die Möglichkeit begrenzt werden, nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Strafprozessordnung Personen ohne Anwaltszulassung als Verteidiger zuzulassen. Künftig soll dies nur noch für enge Personenkreise erlaubt sein, etwa volljährige Angehörige des Beschuldigten, Personen mit Befähigung zum Richteramt (sofern sie unentgeltlich tätig werden) sowie Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und Berufsverbänden. Ziel sei es, Missbrauch durch extremistische oder staatsfeindliche Akteure – insbesondere aus dem Reichsbürgermilieu – zu verhindern.
Nach geltendem Recht können Gerichte im Einzelfall Laienverteidiger zulassen. Diese Möglichkeit soll nach dem Willen des Bundesrats nun erheblich eingeschränkt werden. Die Selbstverteidigung des Beschuldigten bleibt davon unberührt, ebenso Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Für bereits zugelassene Laienverteidiger ist eine Übergangsregelung vorgesehen.
Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen und will den Vorschlag unter Berücksichtigung von Bedenken prüfen. Sie verweist darauf, dass Laienverteidigungen in der Praxis selten vorkommen und Gerichte deren Zulassung jederzeit widerrufen können. Zudem zweifelt sie, ob eine Beschränkung auf bestimmte Gruppen den beabsichtigten Zweck zuverlässig erfüllen könne. Auch die vorgesehenen privilegierten Gruppen könnten Verfahren für verfahrensfremde Zwecke nutzen.