München, 28. August 2025 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen eine 37-jährige deutsche Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zum Nachteil ihrer Kinder erhoben. Die Frau soll sich nach ihrer Ausreise im Jahr 2014 dem IS in Syrien angeschlossen, sich im Umgang mit Schusswaffen ausbilden lassen und Kämpfer unterstützt haben. Zudem soll sie ihre Kinder durch die Verbringung in das syrische Bürgerkriegsgebiet in Lebensgefahr gebracht haben.

    Nach den Ermittlungen heiratete die Angeschuldigte nach dem Tod ihres ersten Ehemannes bei einem Selbstmordattentat einen weiteren IS-Kämpfer, mit dem sie ein weiteres Kind bekam. Sie führte den Haushalt, erzog die Kinder nach den Ideologien des IS und verfügte über ein Sturmgewehr. Die Familie erhielt monatliche Unterstützung durch den IS. Im Oktober 2024 erwirkte die Generalstaatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Die Frau wurde am 30. April 2025 mit ihren vier minderjährigen Kindern aus dem Lager Roj nach Deutschland zurückgeführt und am 1. Mai 2025 festgenommen. Sie befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Kinder leben bei der Großmutter. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München.

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