Chemnitz, 27. August 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat den Oberbürgermeister verpflichtet, die AfD-Stadtratsfraktion der Stadt Chemnitz mit drei Mitgliedern als Fraktion zu behandeln. Der Beschluss der 5. Kammer vom heutigen Tag im Verfahren 5 L 590/25 erfolgte im Wege der einstweiligen Anordnung. Damit sind der Antragstellerin alle Rechte und Pflichten einer Fraktion im Stadtrat zu gewähren, darunter die Teilnahme an Ausschüssen und Abstimmungen.

    Hintergrund des Verfahrens ist der Ausschluss des bisherigen Vorsitzenden am 24. April und 13. Juni 2025 aus der Fraktion, gegen den vorläufiger Rechtsschutz erwirkt worden war. Daraufhin traten 13 Mitglieder aus und gründeten die nahezu gleichnamige „AfD-Ratsfraktion Chemnitz“. Drei Mitglieder der ursprünglichen Fraktion, darunter der neue Vorsitzende, führten die Tätigkeit der bisherigen Fraktion fort. Die Stadträtin R., die ursprünglich Mitglied war, war zwischenzeitlich aus der Partei ausgetreten.

    Der Oberbürgermeister hatte zunächst die neuen Mitglieder als fraktionslos behandelt und die ursprüngliche Antragstellerin als aufgelöst angesehen. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass es nicht in die Auslegung der internen Geschäftsordnung der Fraktion eingreifen dürfe, insbesondere bei widersprüchlichen Vorschriften. Zudem sei die Rechte der Antragstellerin verletzt worden, da der Fraktionsstatus erst zwei Tage vor der für den 27. August 2025 geplanten Neubesetzung der Ausschüsse abgesprochen worden sei.

    Mit dem Beschluss ist die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz formal weiterhin anerkannt und kann an allen Stadtratsrechten teilnehmen.

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