Berlin, 27. August 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung der gerichtlichen Zuständigkeiten beschlossen. Ziel ist es, die Bürgernähe der Justiz zu stärken und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Künftig sollen Amtsgerichte über Zivilverfahren mit einem Streitwert bis 10.000 Euro entscheiden – bislang liegt die Grenze bei 5.000 Euro. Außerdem sollen bestimmte Rechtsgebiete unabhängig vom Streitwert entweder den Amts- oder den Landgerichten zugewiesen werden, um Spezialisierungen zu fördern.

    Justizministerin Stefanie Hubig erklärte, die Reform solle die Amtsgerichte als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger weiter stärken. Über 600 Standorte ermöglichten einen einfachen Zugang zum Recht, meist ohne Anwaltszwang. Mit der Anhebung der Streitwertgrenze und neuen streitwertunabhängigen Zuständigkeiten werde die Justiz zugleich effizienter und leistungsfähiger.

    Konkret sieht der Entwurf drei wesentliche Änderungen vor: Erstens wird die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Damit soll sowohl der Geldwertentwicklung seit der letzten Anpassung vor über 30 Jahren Rechnung getragen als auch eine nachhaltige Stärkung der Amtsgerichte erreicht werden.

    Zweitens werden bestimmte Rechtsgebiete unabhängig vom Streitwert festgelegt. So sollen Nachbarrechtsstreitigkeiten generell den Amtsgerichten zugewiesen werden, da hier Ortsnähe und direkte Zugänglichkeit für die Beteiligten besonders wichtig sind.

    Drittens erhalten die Landgerichte neue Spezialzuständigkeiten. Dies betrifft insbesondere Veröffentlichungsstreitigkeiten, Verfahren im Vergaberecht sowie Streitigkeiten aus Heilbehandlungen. Damit sollen komplexere Verfahren gezielt an spezialisierte Richterinnen und Richter gelangen. Im Bereich Veröffentlichungsstreitigkeiten betrifft dies etwa presserechtliche Ansprüche oder Verfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der Presse oder im Internet. Vergabestreitigkeiten umfassen unter anderem Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter öffentlicher Auftragsvergaben. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen betreffen etwa Arzthaftungsfälle.

    Mit den Neuregelungen will die Bundesregierung die Justiz sowohl bürgernäher als auch spezialisierter aufstellen, um den Zugang zum Recht zu erleichtern und zugleich die Qualität der Verfahren zu sichern.

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