Berlin, 27. August 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Verteidigungsministerium den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, WDModG) beschlossen. Mit der Reform soll der Grundstein für den „Neuen Wehrdienst“ gelegt werden, der sowohl auf eine deutliche Stärkung der Reserve als auch auf eine erhöhte personelle Einsatz- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr abzielt. Der Entwurf ist zugleich Startpunkt für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

    Nach Regierungsangaben reagiert das Vorhaben auf die verschärfte Bedrohungslage in Europa, die sich auch in den neuen NATO-Fähigkeitszielen widerspiegelt. Um die Landes- und Bündnisverteidigung sowie den Heimatschutz gewährleisten zu können, geht das Verteidigungsministerium von einem künftigen Gesamtbedarf von rund 460.000 Soldatinnen und Soldaten in Truppe und Reserve aus.

    Kern des Entwurfs ist ein neues Verfahren zur Erfassung junger Menschen: Ab Jahrgang 2008 sollen alle Männer ab dem 18. Lebensjahr verpflichtend und Frauen freiwillig einen digitalen Fragebogen erhalten. Dieser erfasst persönliche Daten, Qualifikationen und die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Dienst bei der Bundeswehr. Auf Grundlage der Rückmeldungen sollen Interessierte zu einem Assessment eingeladen werden. Ab dem 1. Juli 2027 ist zudem eine verpflichtende Musterung für Männer vorgesehen.

    Der neue Wehrdienst soll jungen Männern und Frauen eine qualifikations- und erlebnisorientierte Ausbildung bieten. Alle beginnen mit einer Grundausbildung zum Wach- und Sicherungssoldaten für den erweiterten Heimatschutz. Bei Verpflichtungen von zwölf Monaten oder länger erfolgt zusätzlich eine fachliche Ausbildung in den Strukturen der Teilstreitkräfte und Unterstützungsbereiche, etwa an spezifischen Waffensystemen. Verpflichtungszeiten sollen flexibel zwischen sechs und 23 Monaten wählbar sein. Für längerdienende Zeitsoldaten sind bis zu 25 Jahre vorgesehen.

    Um die Attraktivität zu steigern, sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Anreizen vor: Dazu gehören Verpflichtungsprämien, Sprachkurse, Zuschüsse zum Führerschein sowie die Möglichkeit, mit modernster Technik zu arbeiten. Zugleich entfällt der bisherige „Freiwillige Wehrdienst“. Alle Eingezogenen werden unmittelbar in den Status eines Soldaten auf Zeit übernommen und erhalten eine entsprechende Besoldung und Versorgung.

    Darüber hinaus führt der Entwurf eine „Wehrerfassung 2.0“ ein. Damit sollen auch Jahrgänge vor 2008 erfasst und informiert werden, um im Krisenfall auf ein umfassendes Lage- und Datenbild zurückgreifen zu können.

    Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, um genügend Freiwillige zu gewinnen, eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, kurzfristig zur verpflichtenden Einberufung überzugehen. In diesem Fall könnte die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages den Grundwehrdienst wieder aktivieren.

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