
Berlin, 25. August 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung häuslicher Gewalt vorgelegt. Kernpunkte sind die Möglichkeit für Familiengerichte, Gewalttäter in Hochrisikofällen zum Tragen elektronischer Fußfesseln zu verpflichten, sowie die Einführung verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings. Zudem sollen Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen härter bestraft und Familiengerichten erweiterte Auskunftsrechte, etwa aus dem Waffenregister, eingeräumt werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, Ziel sei es, Frauen besser vor Gewalt durch Partner oder Ex-Partner zu schützen. Erfahrungen aus Spanien hätten gezeigt, dass elektronische Fußfesseln Leben retten könnten. „Wir müssen häusliche Gewalt entschlossen bekämpfen. Jeder Fall ist einer zu viel“, erklärte Hubig. Der Entwurf sieht Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor, das den Gerichten bereits heute ermöglicht, Annäherungs- oder Betretungsverbote zu verhängen.
Konkret sieht der Entwurf vier Neuerungen vor: Fußfesseln zur Durchsetzung von Annäherungsverboten, verpflichtende soziale Trainingskurse für Täter, eine Anhebung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Schutzanordnungen von zwei auf drei Jahre sowie die Abfrage von Einträgen im Waffenregister zur besseren Gefährdungsanalyse. Die Länder und Verbände können bis zum 19. September 2025 Stellung nehmen.