
Köln, 23. August 2025 (JPD) – Das vom 26. bis 31. August in Köln geplante Protestcamp unter dem Motto „Mach was wirklich zählt! Rheinmetall entwaffnen“ darf stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben. Nach Angaben der Veranstalter werden rund 500 Teilnehmer erwartet. Das Camp soll auf der Grünfläche am Fuß des Fernsehturms Colonius errichtet werden.
Das Polizeipräsidium Köln hatte die Veranstaltung zuvor untersagt. Zur Begründung führte die Behörde an, die Durchführung des Camps gefährde die öffentliche Sicherheit unmittelbar. Gegen dieses Verbot hatte das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ einen Eilantrag gestellt, den das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt hatte. Die dagegen eingelegte Beschwerde hatte nun beim OVG Erfolg.
Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts erklärte, das Verbot des Protestcamps sei rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit verletze. Nach dem vorgelegten Konzept seien im Camp Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen vorgesehen. Von diesen gehe keine Gefahr aus. Soweit der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufrufe, müssten sich polizeiliche Maßnahmen allein auf diese Aktionen richten.
Entgegen der Einschätzung des Polizeipräsidiums könne nicht davon ausgegangen werden, dass die angegebene Zwecksetzung des Protestcamps lediglich vorgeschoben sei und in Wahrheit gewaltsame Aktionen oder sonstige Störungen der öffentlichen Sicherheit beabsichtigt würden. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 15 B 925/25; Vorinstanz: VG Köln, 20 L 2068/25).