LEIPZIG, 21. August (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an einem sogenannten „Koks-Taxifahrer“ rechtskräftig bestätigt. Der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf mit Beschluss vom 10. Juli 2025 (Az. 6 StR 162/25) die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. Oktober 2024. Damit bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge sowie Brandstiftung bestehen. Lediglich im Adhäsionsverfahren zu Schadensersatzansprüchen der Hinterbliebenen wurde das Urteil teilweise aufgehoben.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte im Sommer 2023 gemeinsam mit einem Bekannten auf einem Gartengrundstück in Gosen Kokain bestellt. Als der Lieferfahrer eintraf, stach der Täter dem Opfer unvermittelt mit einem Messer in den Hals, um Drogen und Bargeld zu rauben. Das Opfer verstarb binnen weniger Minuten. Der Angeklagte versuchte, das Taxi an einen anderen Ort zu fahren, scheiterte jedoch und setzte das Fahrzeug anschließend in Brand, um Spuren zu verwischen. Das Gericht sah die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier sowie Ermöglichung einer Straftat als erfüllt an.

    Die Revision des Mannes blieb ohne Erfolg. Der BGH stellte keine Rechtsfehler im Schuldspruch oder in der Strafzumessung fest. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist damit bis auf einen Teil der Schadensersatzentscheidung endgültig.

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