BAYREUTH, 21. August (JPD) – Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Eilantrag einer Cannabis-Anbauvereinigung aus dem Landkreis Bamberg abgelehnt und damit eine behördliche Untersagung des Anbaus und der Abgabe von Konsumcannabis vorläufig bestätigt. Die Vereinigung wollte eine im Außenbereich genehmigte Lagerhalle für den Anbau und die Abgabe von Cannabis nutzen. Nach Auffassung der 2. Kammer überschreitet das tatsächliche Nutzungskonzept jedoch die ursprüngliche Genehmigung erheblich.

    Die Halle war im Januar 2024 als Lagerhalle für Maschinen und Geräte genehmigt worden, wobei das Betriebskonzept lediglich einen Nutzhanfanbau auf einer Freifläche vorsah. Tatsächlich plant die Vereinigung, die mittlerweile 27 Mitglieder zählt und auf bis zu 180 anwachsen will, in der Halle und auf einer umzäunten Anbaufläche Konsumcannabis zu kultivieren. Außerdem soll ein separates Gebäude für die Ausgabe sowie ein vergittertes Büro eingebaut werden. Grundlage ist eine Genehmigung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aus Mai 2025.

    Nach Überzeugung des Gerichts ist dieses Vorhaben nicht von der bestehenden Baugenehmigung gedeckt. Neben der erheblichen Erweiterung durch zusätzliche Gebäude und Umzäunungen bestehen Fragen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stellplatzsituation. Auch habe die Standortgemeinde nur einem Nutzhanfanbau zugestimmt. Da das Gesamtvorhaben genehmigungspflichtig sei und eine Genehmigungsfähigkeit nicht offensichtlich vorliege, habe das Landratsamt Bamberg die Nutzung rechtmäßig untersagt.

    Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss (Az. B 2 S 25.875) können die Beteiligten noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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