WÜRZBURG, 21. August (JPD) – Das Amtsgericht Würzburg hat die Anklage gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba weitgehend zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen unter anderem vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte und vollendete Nötigung, Sachbeschädigung sowie Volksverhetzung vor. Nicht zugelassen wurde lediglich der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, da ein im Zimmer des Abgeordneten gefundener „SS-Befehl“ nicht öffentlich gezeigt worden sei.

    Die Hauptverhandlung soll am 7. Januar 2026 vor dem Jugendschöffengericht in Würzburg beginnen. Weitere Termine sind für den gesamten Januar angesetzt. Über Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter wurde bislang nicht entschieden. Die Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts ergibt sich daraus, dass Halemba zum Zeitpunkt einzelner Taten noch Heranwachsender war.

    Die Anklage war bereits im Mai 2024 erhoben worden, nachdem der Bayerische Landtag zuvor die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hatte. Dem Politiker wird vorgeworfen, Gelder aus Betrugstaten weitergeleitet, einen Rechtsanwalt unter Druck gesetzt und dabei Sachschäden verursacht sowie bei einer Geburtstagsfeier ein volksverhetzendes Lied abgespielt zu haben. Zudem soll er einen Mitbeschuldigten durch Drohungen beeinflusst haben. Mitangeklagt ist ein weiteres Mitglied der Burschenschaft Prager Teutonia, das sich wegen Nötigung und Sachbeschädigung verantworten muss.

    Teile der ursprünglichen Ermittlungen wurden eingestellt, etwa hinsichtlich NS-Devotionalien oder eines Schriftzugs in einem Burschenschaftshaus, da Halemba diese nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Gegen weitere Beschuldigte wurden Verfahren teils eingestellt, teils laufen sie noch. Für Halemba gilt trotz Anklageerhebung weiterhin die Unschuldsvermutung.

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