Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen den mutmaßlichen Kopf einer Drogengruppe erhoben, die im großen Stil Marihuana und Kokain gehandelt haben soll. Die Vorwürfe reichen von bandenmäßigem Drogenhandel über Geiselnahme bis hin zu Sprengstoffanschlägen.

    Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen den mutmaßlichen Kopf einer im Drogenhandel aktiven Kölner Gruppierung erhoben. Die Anklageschrift vom 30. Juli 2025 richtet sich gegen zwei Beschuldigte und umfasst insgesamt 35 Straftaten, darunter bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in erheblichem Umfang, Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung sowie Anstiftung zu Sprengstoffexplosionen.

    Nach dem Vorwurf der Ermittler sollen die Beschuldigten gemeinsam mit weiteren Mittätern in großem Stil Kokain und Marihuana gehandelt haben. Allein im Jahr 2024 sei es zu Rauschmittelgeschäften im Umfang von rund 1.300 Kilogramm Marihuana und mehr als 50 Kilogramm Kokain gekommen. Eine Teilmenge von 350 Kilogramm Marihuana sei der Gruppierung gewaltsam entwendet worden, was eine Kette weiterer schwerer Straftaten ausgelöst haben soll.

    So sollen in einer Hürther Lagerhalle Bewacher der Drogen von Helfern der Gruppe überwältigt, gefesselt und unter massiven Drohungen verhört worden sein. Kurz darauf seien zwei weitere Personen nach Köln verschleppt und im Keller eines Hauses stundenlang misshandelt worden, um Informationen über den Verbleib der entwendeten Drogen zu erlangen. Zudem ordnete der Hauptbeschuldigte laut Anklage mehrere Sprengstoffanschläge in Köln, Engelskirchen und Duisburg an, um mutmaßlich Verantwortliche unter Druck zu setzen und Forderungen einzutreiben.

    Die Anklage ist Teil der Ermittlungen der EG „Sattla“ und bereits das achte Verfahren vor dem Landgericht Köln im Zusammenhang mit dieser Gruppierung. Im Falle des Hauptbeschuldigten strebt die Staatsanwaltschaft neben einer Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung muss nun die zuständige Kammer des Landgerichts Köln im Zwischenverfahren entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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