Vor dem Landgericht Osnabrück muss sich ab dem 12. August 2025 ein 40-Jähriger wegen Beihilfe zur Fälschung technischer Aufzeichnungen in 194 Fällen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verantworten. Er soll als Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers eine Manipulationssoftware vertrieben haben, mit der Gastronomiebetriebe Einnahmen steuerfrei verbergen konnten.

    Die 2. Große Strafkammer – Große Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab dem 12. August 2025 ein Verfahren gegen einen 40 Jahre alten Angeklagten aus Frankfurt wegen des Verdachts der Beihilfe zur Fälschung einer technischen Aufzeichnung in 194 Fällen sowie wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen, vgl. Geschäftszeichen 2 KLs 4/24.

    Der Angeklagte soll nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralle fürWirtschaftsstrafsachen – als Geschäftsführer eines Unternehmens Kassensysteme für die Gastronomieentwickelt und vertrieben haben. In seiner Funktion in den Unternehmen soll er für die Planung undUmsetzung des Kassensystems einschließlich der – ihm nunmehr vorgeworfenen – zusätzlichenManipulationssoftware verantwortlich gewesen sein. Die von dem Unternehmen vertriebenen Kassensysteme sollen über einen Kassen-PC Kundenbestellungen erfasst und abgerechnet, Gästezahlungen gebucht sowie die Tagesabschlüsse erstellt haben. Über mobile Geräte sollen die Bestellungen und Zahlungen direkt am Tisch aufgenommen und abgerechnet worden sein. Über die Bestellsoftware seien diese Daten an den Hauptrechner des Kassensystems weitergeleitet und in den Tagesabschluss aufgenommen worden.

    Dem Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine Manipulationsfunktion in dervertriebenen Software implementiert zu haben, mit dem die Nutzer „Geschäftsvorfälle“ individuellentdeckungssicher löschen und hierdurch steuerfrei Einnahmen erzielen konnten. Die Manipulation soll durch eine auf einem externen Gerät installierte App erfolgt sein. Die jeweiligen Anwender sollen durch Mitarbeiter in dem von dem Angeklagten geführten Unternehmen eine Einweisung in die Manipulations- App erhalten haben. Die Möglichkeit der nachträglichen Manipulation soll für die Nutzer der Kassensoftware regelmäßig das entscheidende Kaufkriterium gewesen sein.

    Im Zeitraum vom 28. Mai 2016 bis zum 28. März 2021 soll es hierdurch bei 189 Restaurants zu mindestens 51.000 Manipulationen von Tagesabschlüssen gekommen sein. Für die Veräußerung der Software soll das von dem Angeklagten geführte Unternehmen knapp 1.500.000 EUR erhalten haben.

    Bei fünf Erwerbern der Software soll es durch Manipulationen mittels der vertriebenen Software zuSteuerverkürzungen in Höhe von insgesamt circa 885.000 EUR gekommen sein.

    Zum Verhandlungsbeginn am 12. August 2025 ist ein Zeuge geladen.

    Die Kammer hat insgesamt 41 Verhandlungstage bis Mitte Januar 2026 angesetzt.

    LG Osnabrück, 11.08.2025

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