
Die Bundesregierung plant derzeit keine Einführung der Wehrpflicht für Frauen und keine Änderung des Grundgesetzes in Artikel 12a. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum geplanten Wehrdienstgesetz hervor.
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass derzeit keine Pläne bestehen, die Wehrpflicht auf Frauen auszudehnen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 21/906) betont sie, dass eine Änderung des Grundgesetzes, insbesondere des Artikels 12a, nicht vorgesehen sei. Dieser Artikel schließt eine Verpflichtung von Frauen zum Dienst mit der Waffe ausdrücklich aus.
Hintergrund der Anfrage war die von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) angekündigte Neugestaltung des Wehrdienstgesetzes. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort jedoch darauf, dass sich die Mehrheit der Fragen der Linksfraktion auf interne Beratungen über einen Gesetzentwurf beziehe, der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sei. Das parlamentarische Fragerecht umfasse nach ständiger Praxis nur abgeschlossene Vorgänge, nicht aber laufende Verhandlungen und Entscheidungsprozesse innerhalb der Regierung.
Mit ihrer Stellungnahme stellt die Bundesregierung klar, dass die geplanten Reformen des Wehrdienstrechts nicht die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht für Frauen zum Inhalt haben.