Derzeit bearbeiten die Finanzbehörden 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Gesamtvolumen von 7,3 Milliarden Euro. Laut Bundesregierung sind insgesamt 55 Banken, mehrere Versicherungen und Kapitalverwaltungsgesellschaften an den mutmaßlich rechtswidrigen Steuertransaktionen beteiligt gewesen.

    In Deutschland werden derzeit 253 Verdachtsfälle mutmaßlich rechtswidriger Cum-Cum-Steuertransaktionen mit einem Volumen von insgesamt 7,3 Milliarden Euro geprüft. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/915) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/536) hervor. Die betreffenden Fälle befinden sich demnach bei den obersten Finanzbehörden der Länder sowie beim Bundeszentralamt für Steuern in Bearbeitung.

    Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, waren nach aktuellem Erkenntnisstand 55 Banken unmittelbar an Cum-Cum-Gestaltungen beteiligt. Darunter befinden sich 19 öffentlich-rechtliche Institute sowie 16 Genossenschaftsbanken. Auch 14 Versicherungsunternehmen hätten eingeräumt, entweder direkt oder über Fonds in Cum-Cum-Transaktionen involviert gewesen zu sein. Fünf Kapitalverwaltungsgesellschaften gaben laut Antwort an, dass in von ihnen verwalteten Fonds im Jahr 2017 entsprechende Geschäfte durchgeführt wurden.

    Zu möglichen Verjährungen im Zusammenhang mit Cum-Cum-Fällen äußerte sich die Bundesregierung zurückhaltend. Da die Durchsetzung des Steuerrechts und die Verfolgung entsprechender Straftaten in der Zuständigkeit der Länder liege, habe der Bund keine Kenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang Verjährung in konkreten Einzelfällen bereits eingetreten sei.

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