
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der wegen heimtückisch begangenen Mordes an einem afghanischen Flüchtling in der Schweiz zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig ist damit rechtskräftig.
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 1. Oktober 2024 verworfen, durch das er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erstach der Angeklagte das ihm seit Kindertagen bekannte Tatopfer an einer einsam gelegenen Stelle, nachdem er zu diesem Zweck an dessen Wohnort in der Schweiz gereist war. Den Tatplan hatte er gemeinsam mit seiner Schwester entwickelt, die eine digitale Beziehung zum Opfer aufgenommen und es an den Tatort gelockt hatte. Das Schwurgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 9. Juli 2025 – 6 StR 112/25
Vorinstanz:
Landgericht Braunschweig – Urteil vom 1. Oktober 2024 – 9 Ks 112 Js 44995/23 (4/24)
BGH, 21.07.2025