
Das Landgericht Berlin hat einen 38-jährigen Mann wegen Vergewaltigung, fahrlässiger Körperverletzung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat an einer 20-jährigen Abiturientin, die nach massivem Alkohol- und Drogenkonsum bewusstlos war, wurde teilweise gefilmt und hatte lebensbedrohliche Folgen für das Opfer.
Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I hat heute einen 38-jährigen Berliner der Vergewaltigung, der fahrlässigen Körperverletzung, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen sowie des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten schuldig gesprochen und gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verhängt.
Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte in der Nacht zum 22. April 2022 eine ihm bis dahin unbekannte 20-jährige Abiturientin in seiner Wohnung vergewaltigt. Die Geschädigte habe den Angeklagten kurz zuvor auf der Straße in Berlin-Steglitz kennengelernt. Die stark alkoholisierte Frau sei nach einem Treffen mit Freunden auf dem Nachhauseweg gewesen. In der Wohnung hätten beide gemeinsam erhebliche Mengen harter Drogen konsumiert. Die Frau habe schließlich das Bewusstsein verloren. In diesem Zustand habe der Angeklagte die Frau misshandelt und vergewaltigt. Während der Nacht habe er die Frau zudem mit erniedrigenden und frauenverachtenden Wörtern beschmiert. Von der Tat habe er teilweise Videoaufzeichnungen gefertigt. Der Konsum der Drogen habe bei der Geschädigten schwere körperliche Folgen ausgelöst. Sie habe reanimiert werden müssen und habe sich tagelang in akuter Lebensgefahr befunden. Sie sei zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen gewesen und leide noch heute an den Folgen der Tat. Nach den Feststellungen der Kammer erfolgte der Drogenkonsum zwar einvernehmlich. Die Frau sei aber aufgrund ihrer Alkoholisierung erkennbar nicht in der Lage gewesen, das Risiko des Drogenkonsums einzuschätzen, so das Gericht in der heutigen Urteilsverkündung. Die Überlassung der Drogen sei daher fahrlässig gewesen. Bei einer späterenWohnungsdurchsuchung wurde zudem ein Datenträger mit kinderpornographischen Inhalten aufgefunden.
Der Angeklagte hatte zunächst keine Aussage gemacht. Später hat er den Tatvorwurf der Vergewaltigung bestritten. Die Geschädigte hatte keine Erinnerungen mehr an das Tatgeschehen. Die Kammer hat insgesamt 14 Zeuginnen und Zeugen, teilweise über Stunden hinweg, vernommen. Darüber hinaus ist es der Kammer gelungen, das Tatgeschehen anhand von Chatnachrichten und Videoausschnitten zu rekonstruieren.
Das Tatbild, das sich am Schluss der Beweisaufnahme gezeigt hat, sei verstörend, so der Vorsitzende in seiner heutigen mündlichen Urteilsbegründung. Es sei dem Angeklagten darum gegangen, die Geschädigte zu erniedrigen. Auch die schweren körperlichen und psychischen Folgen bei der Geschädigten waren ausschlaggebend für die Bemessung der Strafe. Zugunsten des Angeklagten hat die Kammer gewürdigt, dass der Angeklagte aufgrund des Drogenkonsums selbst nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Die Vertreterin der Nebenklägerin hatte keinen konkreten Antrag gestellt und eine angemessene Strafe gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Az.: 512 KLs 3/23
LG Berlin I, 11.07.2025