Das Bundesverfassungsgericht plant für das Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 44,8 Millionen Euro, was einem Anstieg von 3,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders deutlich steigen die Personalausgaben, die sich infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf 32,3 Millionen Euro erhöhen. Auch die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse steigen auf 4,5 Millionen Euro, unter anderem wegen erhöhter Erstattungen an die Länder für Bundesbauaufgaben.

Das Bundesverfassungsgericht plant in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 44,8 Millionen Euro. Das sind 3,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie aus dem Einzelplan 19 des Haushaltsentwurfs 2025 der Bundesregierung (21/500) hervorgeht. Die Einnahmen sollen erneut 40.000 Euro betragen.

Mit 32,3 Millionen Euro fallen die Personalausgaben auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst um 2,8 Millionen Euro höher aus als im Jahr 2024. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sollen mit 4,5 Millionen Euro um 1,5 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Grund hierfür ist unter anderem die „Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben“, die im Entwurf mit 1,2 Millionen Euro veranschlagt wird.

HiB Nr. 265, 30.06.2025

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