
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Karin Graßhof ist am 10. Juni 2025 im Alter von 87 Jahren verstorben. Sie gehörte dem Zweiten Senat des Gerichts von 1986 bis 1998 an und war maßgeblich an wichtigen Entscheidungen etwa zum Wahlrecht und zur Staatsangehörigkeit beteiligt. Auch nach ihrer Amtszeit prägte sie durch ihre Arbeit an der Rechtsprechungssammlung des Bundesverfassungsgerichts bis 2024 die juristische Fachwelt weiter.
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Karin Graßhof ist am 10. Juni 2025 im Alter von 87 Jahren verstorben.
Sie gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 8. Oktober 1986 bis zum 15. Oktober 1998 an.
Prof. Dr. Karin Graßhof wurde am 25. Juni 1937 in Kiel geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Université de Lausanne. Im Jahr 1960 legte Prof. Dr. Karin Graßhof das Erste juristische Staatsexamen ab. Nach ihrer Promotion im Jahr 1964 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Ablegung des Zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 1965 war sie als Richterin am Landgericht in Kiel tätig. Im Jahr 1966 wurde Prof. Dr. Karin Graßhof an das Bundesjustizministerium in Bonn abgeordnet. Von 1967 bis 1975 arbeitete sie als Richterin am Landgericht in Bonn. In den Jahren 1975 bis 1977 war Prof. Dr. Karin Graßhof hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. 1977 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und war am Oberlandesgericht in Köln tätig, bis sie 1984 zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt wurde und dort bis 1986 dem IX. Zivilsenat angehörte.
Während ihrer Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht war Prof. Dr. Karin Graßhof unter anderem zuständig für das Wahlrecht und Wahlprüfungsverfahren, das Staatsangehörigkeitsrecht und das Auslieferungsrecht. Als Berichterstatterin hat Prof. Dr. Karin Graßhof zahlreiche wegweisende Urteile und Beschlüsse des Zweiten Senats vorbereitet. Dazu zählen die Entscheidungen in Sachen „Gesamtdeutsche Wahl“ (BVerfGE 82, 322), „Überhangmandate II“ (BVerfGE 95, 335), „Grundmandatsklausel“ (BVerfGE 95, 408) und „Überhang-Nachrücker“ (BVerfGE 97, 317).
Sie war Mitglied der im Juli 1996 vom damaligen Bundesminister der Justiz eingesetzten Kommission „Entlastung des Bundesverfassungsgerichts“.
Im Jahr 1998 wurde Prof. Dr. Karin Graßhof vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Im Jahr 1999 wurde sie von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zur Honorarprofessorin ernannt.
Prof. Dr. Karin Graßhof hat in den Jahren 2000 bis 2024 mit großem Engagement das vom Bundesverfassungsgericht herausgegebene Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bearbeitet.
Bundesverfassungsgericht, 23.06.2025