
Im Justizministerium in Mainz wurde am vergangenen Mittwoch der Amtswechsel an der Spitze des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Justizminister Philipp Fernis händigte der Vorsitzenden Richterin am Finanzgericht Dr. Isabel Eggers-Wronna die Urkunde zur Ernennung zur neuen Präsidentin des Gerichts aus. Zum 1. September 2025 wird Frau Dr. Eggers-Wronna damit auf Klaus Burkhart folgen, der mit Ablauf des 31. August 2025 in den Ruhestand treten wird.
Minister Fernis dankte Herrn Burkhart für seine langjährige Tätigkeit am Finanzgericht: „Sie haben die Leitung des Finanzgerichts im Jahr 2020 kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie übernommen und das Gericht überaus erfolgreich und geeint durch diese herausfordernden Zeiten geführt. Stets stand für Sie dabei das Wohl des Gerichts an erster Stelle. In verschiedenen Funktionen haben Sie dem Finanzgericht nun seit über 20 Jahren treue Dienste geleistet. Für diesen besonderen Einsatz danke ich Ihnen, lieber Herr Burkhart, schon heute herzlich!“
Anschließend gratulierte der Justizminister Frau Dr. Eggers-Wronna zum neuen Amt: „Liebe Frau Dr. Eggers-Wronna, im September dieses Jahres werden Sie als Gerichtspräsidentin an das Ihnen bereits bestens vertraute Finanzgericht in Neustadt zurückkehren. Insgesamt rund 10 Jahre werden Sie dem Ministerium der Justiz dann ihre Dienste erwiesen haben. Auf Sie war nicht nur in fachlichen Fragen stets Verlass. Als langjährige Leiterin des Personalreferats haben Sie auch Ihre besonderen sozialen Kompetenzen und Ihre Menschlichkeit ganz hervorragend unter Beweis gestellt. Doch so wie sie dem Ministerium fehlen werden, so sehr werden Sie das Finanzgericht zukünftig erneut bereichern. Denn Sie sind nicht nur Richterin aus Leidenschaft. Sie haben auch bewiesen, dass Sie die Verwaltungstätigkeit herausragend beherrschen, die in Ihrer neuen Funktion eine entscheidende Rolle spielen wird. Ich habe daher keinerlei Zweifel, dass das Finanzgericht bei Ihnen in den besten Händen liegen wird. Ich wünsche Ihnen für die neue Aufgabe viel Erfolg und Freude und freue mich auf den weiteren vertrauensvollen Austausch mit Ihnen!“
Information:
Dr. Isabel Eggers-Wronna trat im Juni 2007 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein und arbeitete dort zunächst bis März 2009 als Staatsanwältin (Richterin auf Probe) in Mainz. Von März 2009 bis November 2010 war sie im Ministerium der Justiz in Mainz tätig. Während dieser Station wurde Dr. Isabel Eggers-Wronna zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Nach ihrer Abordnung an das Ministerium der Justiz wurde sie ab Dezember 2010 am Finanzgericht Rheinland-Pfalz eingesetzt, wo sie im Mai 2012 zur Richterin am Finanzgericht ernannt wurde. Von November 2015 bis Februar 2019 folgte eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz, nach der sie an das Finanzgericht zurückkehrte. Im September 2020 wurde Dr. Isabel Eggers-Wronna erneut an das Ministerium der Justiz abgeordnet, wo sie bis heute das Personalreferat leitet. Während dieser Abordnung wurde Dr. Isabel Eggers-Wronna im März 2021 zur VorsitzendenRichterin am Finanzgericht befördert. Das Amt der Präsidentin des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße wird sie im September 2025 übernehmen.
Klaus Burkhart arbeitete nach einer Ausbildung im gehobenen Dienst der Bezirksregierung Rheinhessen dort ab Juli 1987 als Regierungsinspektor. Im Juli 1996 trat Klaus Burkhart in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein und war zunächst am Verwaltungsgericht Koblenz tätig. Im Februar 1999 folgte eine Abordnung an das Bundesverfassungsgericht. Während seiner Zeit in Karlsruhe wurde Klaus Burkhart am 21. März 2000 zum Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ernannt. Im Anschluss an die Abordnung an das Bundesverfassungsgericht folgte im September 2004 eine weitere Abordnung an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Im Dezember 2006 wurde Klaus Burkhart zum Richter am Finanzgericht ernannt. Im Juni 2013 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht befördert. Im Juli 2014 übernahm er das Amt des Vizepräsidenten des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, im Juli 2020 wurde er zu dessen Präsident ernannt. Mit Ablauf des 31. Augusts 2025 wird Klaus Burkhart in den Ruhestand eintreten.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet des ganzen Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Das Gericht ist das einzige Finanzgericht des Landes und gleichzeitig erste und letzte Tatsacheninstanz. Gegen Urteile des Finanzgerichts gibt es – wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich – als Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof in München. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist u.a. zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über bundesgesetzliche Abgabenangelegenheiten. Dazu gehören beispielsweise Klagen der Steuerbürger gegen die Finanzämter in Rheinland-Pfalz wegen Einkommensteuer (Lohnsteuer), Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und weitere Steuern. Darüber hinaus ist das Finanzgericht auch für Zollsachen zuständig. Steuerstrafverfahren gehören hingegen nicht zur Zuständigkeit des Finanzgerichts. Solche Verfahren kommen vor die Amts- und Landgerichte.
JM RLP. 20.06.2025