Am Kammergericht wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) gegen das soziale Netzwerk „X“ eingereicht, mit denen die Zahlung von Schadensersatz an zum Klageregister angemeldete Verbraucher*innen gefordert wird.

Bei der Klage handelt es sich um eine sogenannte Abhilfeklage als Verbandsklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dabei kann ein Verbraucherverband im Wesentlichen gleichartige Ansprüche von Verbraucher*innen gegen ein Unternehmen geltend machen. Betroffene Verbraucher*innen müssen sich hierfür beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage erfolgreich ist, müssen die betroffenen Verbraucher*innen nicht noch einmal selbst klagen, sondern erhalten das ihnen zustehende Geld im Rahmen der Verbandsklage.

Mit der Klage fordert die Klägerin die Zahlung von mindestens 750 € Schadensersatz für registrierte Nutzer*innen von „X“ sowie zusätzlich mindestens 250 € Schadensersatz für Nutzer*innen, die von einem Datenleck betroffen sind. Zur Begründung führt die Klägerin unter anderem aus, dass die Beklagte besonders sensible Daten auswerte, um Nutzer*innen zu beeinflussen. So schaffe sie eine digitale Manipulationsarchitektur. Zudem betreibe die Beklagte eine heimliche Nachverfolgung ihrer Nutzer*innen und nutze die Daten ohne wirksame Einwilligungen für Werbezwecke und zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile.

Die Klage wurde der Beklagten zugestellt und im Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Eine Klageerwiderung der Beklagten liegt noch nicht vor.

Kammergericht: Aktenzeichen 20 VKl 1/25

Kammergericht, 22.05.2025

Cookie Consent mit Real Cookie Banner