Aufgrund der mündlichen Verhandlung in der äußerungsrechtlichen Streitigkeit zwischen Prof. Dr. Christian Drosten und Prof. Dr. Roland Wiesendanger vom heutigen Tag ist das Urteil verkündet worden. Danach wurde die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 14. März 2022 bestätigt. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor und werden im Nachhinein verschriftlicht. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.

Quelle: Landgericht Hamburg, Pressemitteilung vom 20. Mai 2022

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