
Dem Bundeskanzler und den Ressortministern für Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Verteidigung, Verkehr und Post werden je ein Parlamentarischer Staatssekretär zur Seite gestellt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21