Die Inflation geht weiter zurück. Es wird jedoch nach wie vor erwartet, dass sie zu lange zu hoch
    bleiben wird. Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen
    Ziel von 2 % zu sorgen. Um den Fortschritt in Richtung dieses Ziels zu verstärken, hat der EZB-Rat
    heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben.

    Die heutige Zinserhöhung spiegelt die Beurteilung der Inflationsaussichten durch den EZB-Rat vor
    dem Hintergrund der verfügbaren Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der zugrunde
    liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission wider. Den von Fachleuten der
    EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom September
    zufolge dürfte die durchschnittliche Inflation 2023 bei 5,6 %, 2024 bei 3,2 % und 2025 bei 2,1 %
    liegen. Dies stellt für 2023 und 2024 eine Korrektur nach oben und für 2025 eine Korrektur nach unten
    dar. Die Aufwärtskorrektur für 2023 und 2024 spiegelt in erster Linie ein höheres Niveau der
    Energiepreise wider. Der zugrunde liegende Preisdruck bleibt hoch, obgleich bei den meisten
    Indikatoren eine Abschwächung eingesetzt hat. Die Fachleute der EZB haben die projizierte
    Entwicklung der durchschnittlichen Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel geringfügig nach unten
    korrigiert: auf 5,1 % für 2023, 2,9 % für 2024 und 2,2 % für 2025. Die bisherigen Zinserhöhungen des
    EZB-Rats zeigen weiterhin eine starke Wirkung. Die Finanzierungsbedingungen haben sich weiter
    verschärft und dämpfen zunehmend die Nachfrage. Dies ist ein wichtiger Faktor bei der Rückführung
    der Inflation zum Zielwert. Aufgrund der zunehmenden Auswirkungen dieser geldpolitischen Straffung
    auf die Binnennachfrage und der Abschwächung des internationalen Handels haben die Fachleute der
    EZB ihre Projektionen zum Wirtschaftswachstum erheblich gesenkt. Sie erwarten für die Wirtschaft
    des Euroraums nun ein Wachstum von 0,7 % für 2023, 1,0 % für 2024 und 1,5 % für 2025.

    Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung ist der EZB-Rat der Auffassung, dass die EZB-Leitzinsen
    ein Niveau erreicht haben, das – wenn es lange genug aufrechterhalten wird – einen erheblichen
    Beitrag zu einer zeitnahen Rückkehr der Inflation auf den Zielwert leisten wird. Die zukünftigen Beschlüsse des EZB-Rats werden dafür sorgen, dass die EZB-Leitzinsen so lange wie erforderlich auf
    ein ausreichend restriktives Niveau festgelegt werden. Bei der Festlegung der angemessenen Höhe
    und Dauer des restriktiven Niveaus wird der EZB-Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz
    verfolgen. Die Zinsbeschlüsse des EZB-Rats werden vor allem auf seiner Beurteilung der
    Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der
    zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren.

    EZB-Leitzinsen
    Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben.
    Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für
    die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 20. September 2023 auf
    4,50 %, 4,75 % bzw. 4,00 % erhöht.

    Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

    Die APP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das
    Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.

    Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP)
    angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen
    Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige
    Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des
    angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

    Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio
    des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen
    Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

    Refinanzierungsgeschäfte
    Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen
    Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte
    Kreditgeschäfte und ihre laufende Rückzahlung zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.

    (c) EZB, 14.09.2023

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