12.02.1976 – Deutscher Bundestag regelt erstmals Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbruch

Das „Fünfzehnte Strafrechtsänderungsgesetz“ legt Bedingungen fest, unter denen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nach der Empfängnis in bestimmten Situationen straffrei bleibt.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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