Beamtenrecht: „Geringe Entfernung“ bei Tagegeld maximal zwei Kilometer
Das Bundesverwaltungsgericht legt die „geringe Entfernung“ für Tagegeldansprüche auf maximal zwei Kilometer nach Straßenweg fest. Eine Bundesbeamtin erhält für Dienstreisen, deren Entfernung diese Grenze überschreitet, nachträglich Tagegeld.