Bundesregierung digitalisiert Zwangsvollstreckung – Gesetzentwurf beschlossen
Die Bundesregierung beschließt die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, um Verfahren schneller, effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Künftig sollen alle Dokumente elektronisch übermittelt werden, wovon Gerichte, Anwälte und Behörden profitieren.