Kein Abschiebungsschutz für zwei syrische Asylbewerber
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass zwei syrische Asylbewerber nach Syrien abgeschoben werden können. Für die Antragsteller bestehe keine ernsthafte individuelle Bedrohung, und Hilfsprogramme verhinderten eine Verelendung.