Die Tarifverdienste in Deutschland sind im Jahr 2023 im Durchschnitt um 3,7 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2022 gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor. Die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 5,9 %. Damit setzte sich der Trend aus den Jahren 2022 und 2021 fort, in denen die Verbraucherpreise ebenfalls stärker als die Tarifverdienste angestiegen waren. In den Jahren davor war die Entwicklung noch umgekehrt gewesen. Der deutlich stärkere Anstieg der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen ist auf ausgezahlte Inflationsausgleichprämien im Jahr 2023 zurückzuführen.
Jahr/Quartal | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum in % | Veränderungen des Verbraucherpreisindex | |
---|---|---|---|
mit Sonderzahlungen | ohne Sonderzahlungen | ||
2016 | 2,0 | 2,2 | 0,5 |
2017 | 2,6 | 2,9 | 1,5 |
2018 | 2,9 | 2,5 | 1,8 |
2019 | 3,2 | 2,7 | 1,4 |
2020 | 2,0 | 2,4 | 0,5 |
2021 | 1,3 | 1,4 | 3,1 |
2022 | 2,2 | 1,4 | 6,9 |
2023 | 3,7 | 2,4 | 5,9 |
Anstieg der tariflichen Verdienste im Bereich wirtschaftliche Dienstleistungen und im Gastgewerbe am höchsten
Die stärksten Anstiege der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen sind in den Wirtschaftsabschnitten Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (+7,8 %), im Gastgewerbe (+7,1 %) und im wirtschaftlich bedeutsamen Verarbeitenden Gewerbe (+5,4 %) zu verzeichnen. Dagegen fielen die Erhöhungen im Handel mit 1,9 % sowie im Bereich Erziehung und Unterricht mit 2,0 % am wenigsten stark aus. Ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelten sich die tariflichen Verdienste in der Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (jeweils 2,6 %), im Grundstücks- und Wohnungswesen (+2,8 %) sowie im Baugewerbe (+2,9 %).
Wirtschaftsabschnitte | Veränderung gegenüber Vorjahr | |||
---|---|---|---|---|
2023 in % | 2022 in % | |||
mit Sonderzahlungen | ohne Sonderzahlungen | mit Sonderzahlungen | ohne Sonderzahlungen | |
Gesamtwirtschaft | 3,7 | 2,4 | 2,2 | 1,4 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 3,7 | 3,9 | 2,7 | 2,0 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 4,1 | 2,9 | 2,8 | 2,1 |
Verarbeitendes Gewerbe | 5,4 | 3,2 | 1,3 | 0,7 |
Energieversorgung | 4,8 | 2,6 | 1,8 | 1,7 |
Wasserversorgung und Entsorgung | 4,6 | 0,7 | 1,9 | 1,8 |
Baugewerbe | 2,9 | 2,4 | 3,9 | 2,9 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 1,9 | 1,3 | 2,8 | 3,1 |
Verkehr und Lagerei | 4,3 | 1,8 | 2,7 | 2,3 |
Gastgewerbe | 7,1 | 7,2 | 6,9 | 6,7 |
Information und Kommunikation | 3,1 | 2,1 | 1,3 | 1,1 |
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 3,5 | 2,3 | 1,9 | 1,3 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 2,8 | 1,8 | 2,6 | 2,2 |
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen | 3,5 | 2,0 | 2,1 | 1,6 |
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen | 7,8 | 7,4 | 5,0 | 4,9 |
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 2,6 | 1,6 | 2,1 | 1,0 |
Erziehung und Unterricht | 2,0 | 2,4 | 1,8 | 0,7 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 3,5 | 2,2 | 2,9 | 2,1 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 2,6 | 1,7 | 2,2 | 1,1 |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 3,5 | 1,9 | 2,1 | 1,5 |
Im Wirtschaftsabschnitt Wasserversorgung und Entsorgung führten Sonderzahlungen, insbesondere Inflationsausgleichprämien, zu einem überdurchschnittlichen Anstieg des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Dagegen fiel die regelmäßige Entgelterhöhung in diesem Bereich von 0,7 % gegenüber dem Vorjahr vergleichsweise gering aus.
Untere Leistungsgruppen profitieren prozentual am meisten von Inflationsausgleichsprämien
Nachdem im Kalenderjahr 2022 insbesondere die unteren Leistungsgruppen überproportional durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes bei der tariflichen Verdienstentwicklung profitierten, sind im Jahr 2023 ähnliche strukturelle Effekte durch die Auszahlung von Inflationsausgleichsprämien zu beobachten.
Neben den normalen Lohnerhöhungen sorgt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämien sowohl unterjährig als auch aufs Jahr 2023 betrachtet für ein höheres Niveau des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Da diese Prämien in der Regel als Festbetrag – unabhängig von der Leistungsstufe – ausgezahlt wurden, profitierten geringer Verdienende prozentual mehr von dieser steuerfreien, tariflich vereinbarten Sonderzahlung.
(c) Statistisches Bundesamt, 01.03.2024