
Viersen, 21. Oktober 2025 (JPD) – Die Hair Haus GmbH, einer der führenden Großhändler für Friseurprodukte in Deutschland, hat ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Mönchengladbach eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist die dauerhafte Sicherung des Unternehmens und möglichst vieler Arbeitsplätze der rund 320 Mitarbeitenden. Das Gericht genehmigte den Antrag am 15. Oktober 2025.
Unterstützt wird die Geschäftsführung um Marco Brüning und Paul Billen von einem erfahrenen Sanierungsteam der Kanzlei Schultze & Braun, darunter Detlef Specovius und Michael Böhner. Vom Amtsgericht wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr von White & Case als vorläufiger Sachwalter bestellt, um die Geschäftsführung während der Eigenverwaltung zu beaufsichtigen und konstruktiv zu begleiten.
Hair Haus startet Sanierung in Eigenverwaltung
Der laufende Geschäftsbetrieb bleibt während des Verfahrens vollständig erhalten. Kunden können in den 20 Fachmärkten, im Logistik-Center in Viersen sowie im Onlineshop unter www.hairhaus.de unverändert bestellen. Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind bis Jahresende über das Insolvenzgeld abgesichert; ab 2026 trägt das Unternehmen die Zahlungen wieder selbst.
Die Sanierung erfolgt vor dem Hintergrund sinkender Konjunkturerwartungen und wirtschaftlichen Drucks in der Friseur- und Kosmetikbranche. Die Geschäftsführung betont, dass die Eigenverwaltung Hair Haus die Möglichkeit gibt, operative Strukturen zu optimieren und das Unternehmen auf einer wirtschaftlich tragfähigen Basis neu auszurichten.
„Die Neuaufstellung ist notwendig, um Hair Haus auch künftig als verlässlichen Partner für Friseure in Deutschland zu positionieren“, sagte Geschäftsführer Paul Billen. Mit der Eigenverwaltung sollen Geschäftsprozesse gestrafft und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gesichert werden.