Wiesbaden, 3. September 2025 (JPD) – Die Finanzverwaltungen in Deutschland haben im Jahr 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Das waren 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr und ein neuer Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte. Auf die Erbschaftsteuer entfielen 8,5 Milliarden Euro (+9,5 Prozent), auf die Schenkungsteuer 4,8 Milliarden Euro (+17,8 Prozent). Während die Erbschaftsteuer nach einem Rückgang in den Vorjahren erstmals wieder zulegte, setzte sich bei der Schenkungsteuer der seit 2019 bestehende Aufwärtstrend fort.

Insgesamt wurden 2024 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 113,2 Milliarden Euro veranlagt, 6,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Grund hierfür waren vor allem geringere Übertragungen von Betriebsvermögen, die um 27,9 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro zurückgingen. Besonders deutlich sank dabei das übertragene Betriebsvermögen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro („Großerwerbe“) um fast die Hälfte auf 8,6 Milliarden Euro. Auch die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften verringerte sich deutlich (-28,7 Prozent). Dagegen stiegen die Übertragungen von Grundvermögen (+1,7 Prozent), übrigen Vermögen wie Wertpapieren oder Bankguthaben (+1,8 Prozent) sowie land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (+6,7 Prozent).

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften belief sich auf 64,1 Milliarden Euro und stieg im Vorjahresvergleich um 4,8 Prozent. Dabei legten sowohl Grundvermögen (+4,0 Prozent) als auch übriges Vermögen (+3,1 Prozent) zu. Das geerbte Betriebsvermögen sank leicht um 3,0 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu nahmen die Schenkungen deutlich ab: Mit 49,1 Milliarden Euro lag ihr Volumen 18,6 Prozent unter dem Vorjahr. Insbesondere geschenktes Betriebsvermögen (-32,9 Prozent) und Anteile an Kapitalgesellschaften (-34,1 Prozent) gingen stark zurück, während lediglich das geschenkte land- und forstwirtschaftliche Vermögen zunahm (+6,5 Prozent).

Auch die Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG fielen geringer aus. Bei Erbschaften beliefen sie sich 2024 auf 4,0 Milliarden Euro (-1,5 Prozent), bei Schenkungen auf 13,1 Milliarden Euro (-47,1 Prozent). Damit erreichten sie im Schenkungsbereich wieder annähernd das Niveau von 2022, nachdem sie 2023 deutlich gestiegen waren.

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