München, 25. September 2025 (JPD) – Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt. Die neue Gesellschaft kann damit Vergütungsansprüche der Spielehersteller geltend machen, die entstehen, wenn private Screenshots oder Mitschnitte von Spielhandlungen auf Geräten gespeichert werden. Ziel der VHG ist es, den Entwicklern und Publishern von Computer- und Videospielen die Durchsetzung ihrer Rechte am geistigen Eigentum zu erleichtern.

    VHG schützt Rechte von Spieleherstellern und Urhebern

    Die VHG ist die 14. Verwertungsgesellschaft in Deutschland und tritt wie alle Verwertungsgesellschaften als Treuhänderin auf. Sie übernimmt die Einforderung gesetzlich zustehender Vergütungen von Geräteherstellern und Anbietern von Speichermedien, auf denen private Mitschnitte von Spielhandlungen abgelegt werden. Einzelpersonen, die Spieleinhalte privat speichern, sind dabei nicht zahlungspflichtig. Die Gesellschaft bietet Entwicklern und Publishern damit eine zentrale Anlaufstelle, um ihre Rechte durchzusetzen, ohne individuell an Gerätehersteller herantreten zu müssen.

    Das DPMA übt die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften aus und stellt sicher, dass diese ihre Monopol- und Treuhandstellung im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Insgesamt gibt es derzeit 14 zugelassene Verwertungsgesellschaften in Deutschland, die Kreative bei der Wahrnehmung ihrer urheberrechtlichen Ansprüche unterstützen.

    Die Gründung der VHG unterstreicht die wachsende Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums in der digitalen Games-Branche und erleichtert Entwicklern den Zugang zu ihren gesetzlichen Vergütungsrechten.

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner