
Bonn, 27. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der Madsack Mediengruppe (Hannover) und der Nordwest Mediengruppe (Oldenburg) freigegeben. Damit darf Madsack wesentliche Teile des nordwestdeutschen Verlagshauses übernehmen. Die Wettbewerbsbehörde sieht in der Übernahme keine Beschränkung des Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten.
Bundeskartellamt genehmigt Übernahme im Pressemarkt
Nach Angaben der Bonner Behörde bestehen zwischen den Verbreitungsgebieten der beiden Mediengruppen keine Überschneidungen. Die Madsack Mediengruppe ist vor allem im südöstlichen Niedersachsen aktiv und verlegt dort unter anderem die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ und die „Neue Presse“. Die Nordwest Mediengruppe gibt im westlichen Niedersachsen Titel wie die „Nordwest-Zeitung“, den „Anzeiger für das Harlingerland“ und die „Emder Zeitung“ heraus.
Neben den Tageszeitungen betreiben beide Verlage weitere Geschäftsfelder, darunter Anzeigenblätter, Online-Portale sowie Brief- und Paketdienste. Nach Einschätzung von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sei das Vorhaben „aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich“, da die Unternehmen in unterschiedlichen regionalen Märkten tätig seien und somit kein direktes Wettbewerbsverhältnis bestehe.
Prüfung von Medienfusionen durch das Bundeskartellamt
Bei Zusammenschlüssen von Zeitungsverlagen prüft das Bundeskartellamt regelmäßig, ob durch die Fusion der Wettbewerb auf den Leser- und Anzeigenmärkten erheblich beeinträchtigt würde. Dabei werden die Auswahlmöglichkeiten der Leserinnen und Leser als zentrales Kriterium herangezogen. Die Meinungsvielfalt selbst ist hingegen kein eigenständiger Maßstab der kartellrechtlichen Bewertung.
Mit der Freigabe des Zusammenschlusses setzt das Bundeskartellamt seine bisherige Praxis fort, regionale Pressefusionen nur dann zu untersagen, wenn sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder den Wettbewerb spürbar einschränken würden.